Regeln für „Deutsche Schiffspost“

Weil es zuletzt immer wieder Nachfragen von Lesern zur Verwendung von Stempeln der „Deutschen Schiffspost“ gab, hat unser Autor und Experte Walter Freisewinkel nochmal die wichtigsten „Regeln“ hierfu?r vorgelegt.

Schiffspoststempel sind demnach keine „Philatelistischen Stempel“ und werden daher von der Deutschen Post nicht veröffentlicht. Schiffsposten dienen ausschließlich dem postalischen Bedarf der Besatzungen und Passagiere. Das Verfahren ist nur fu?r echt laufende Sendungen von Bord des jeweiligen Schiffes vorgesehen. Gefälligkeitsabstempelungen fu?r Sammler sind nicht zulässig – das schließt ein, dass es fu?r die „Besonderen Schiffspoststempel“ keine Nachfrist zum Abstempeln gibt.

Die weiteren derzeit gültigen Bestimmungen zur „Deutschen Schiffspost“ fiinden Sie in einem ausführlichen Service-Kasten im „Beleg-Spiegel“ der August-Ausgabe des BMS. Diese erscheint am 27. Juli.


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Authored by: Torsten Berndt

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